Management

Technische Innovationen für eine erfolgreiche um humane Arbeitswelt von morgen !

Technisch-organisatorische (externe) Beauftragte

Von O.S.E.R. wird gestellt: Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA)

 

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft SIFA) ist gesetzlich vorgeschrieben: Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, DGUV-Vorschrift: Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird zur sicherheitstechnischen Betreuung grundsätzlich in allen Betrieben benötigt.

 

Zielsetzung

Beratung und Unterstützung des Auftraggebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (SGU = Sicherheit-Gesundheit-Umwelt):

 

  • Ermitteln und Erkennen von betrieblichen Gefährdungen und Belastungen
  • Beurteilen der sich daraus ergebenden Risiken
  • Ableiten und Vorschlagen von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Überprüfen der Wirksamkeit der durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen

Da es sich i.d.R. vor allem bei mittelständischen Unternehmen eher um eine Teilzeit-Aufgabe handelt, ist es sinnvoll, hierfür bedarfsweise externe Kräfte einzusetzen:

 

Aufgabenstellung

  • Planung und Dokumentation von regelmäßigen SGU-Prüfungen/Inspektionen/Sicherheitsbegehungen
  • Erarbeitung von SGU-bezogenen Richtlinien / Verfahrensanweisungen / Betriebsanweisungen, Checklisten
  • Risikoanalysen/Gefährdungsbeurteilungen sowie Gefahrstoffdokumentation (Gefahrstoffbetriebsanweisungen)
  • Unterstützung bei Mitarbeiter-Unterweisungen und der Erstellung von Unfallanzeigen
  • Vorschlag von technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Unfallverhütung bzw. zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Unterstützung zur betrieblichen Einführung der SGU-spezifischen Prozesse
  • Menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung
  • Schaffung einer geeigneten Organisation zum betrieblichen Arbeitsschutz
  • Einführung einer SGU-Schulungsorganisation und Mitarbeiterschulung

Erkennbar ist, dass das Arbeitsfeld eines Qualitätsbeauftragten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit viele Überschneidungen aufweist.

 

Zur Kostenreduzierung empfiehlt sich daher nach unserer Erfahrung, diese Aufgaben gleichzeitig - durch eine (externe) Person - wahrnehmen zu lassen.

 

Zudem empfiehlt es sich, SGU-Aufgaben, Kompetenzen und konkrete Prozesse im Rahmen eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach DIN ISO 45001 oder SCC/SCP festzuschreiben, betrieblich zu verankern und zu schulen. Hierbei ist O.S.E.R. auch gerne ohne Bestellung zur externen SIFA behilflich.